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Was ist ein Naturpark?

Was genau ist eigentlich ein Naturpark? Das ist eine Frage, die uns ganz häufig über den Weg läuft. Ein Naturpark ist kein Freizeitpark, man muss keinen Eintritt zahlen und es gibt keine festen Öffnungszeiten.

Ein Naturpark ist, ähnlich wie ein Nationalpark, ein großräumiges Gebiet, in dem die Natur und die Nutzung der Landschaft einen großen Stellenwert haben. Der wesentliche Unterschied zu Nationalparks liegt darin, dass in einem Naturpark die durch Nutzung geprägte Kulturlandschaft im Vordergrund steht, während in Nationalparks der Naturschutz Priorität hat und die Nutzung meist stark eingeschränkt ist.

Einzigartige Natur durch Nutzung

Ein Naturpark bietet trotz seiner Nutzung eine einzigartige Natur. Oft weist eine Kulturlandschaft eine hohe Arten- und Biotopenvielfalt auf. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die menschliche Nutzung unterschiedliche Strukturen in der Landschaft schafft, welche vielen Arten als Lebensraum dienen.

Ziele eines Naturparks

  • Natur- und Umweltschutz: Der Schutz der einzigartigen Natur eines Naturparks ist eines der Hauptziele.
  • Umweltbildung: Wissen über Natur- und Umweltschutz wird vermittelt, beispielsweise durch Führungen, Veranstaltungen oder Lehrpfade.
  • Erlebbarkeit der Natur: Die Natur soll für alle erfahrbar gemacht werden. Aktivitäten wie Wandern, Radfahren oder Spazierengehen werden ermöglicht.
  • Nachhaltiger Tourismus und Naherholung: Zentral ist das Angebot nachhaltiger Erholungsaktivitäten, einschließlich der Pflege von Wander- und Radwegen.
  • Förderung der regionalen Entwicklung: Ein Naturpark zielt darauf ab, die regionale Entwicklung nachhaltig zu unterstützen.

Die Naturparkarbeit umfasst somit den Schutz und die Nutzung der Landschaft in Einklang zu bringen, um die Vielfalt und Schönheit der Natur für zukünftige Generationen zu bewahren.

Definition nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG § 27)

  1. Naturparke sind einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die
    • großräumig sind,
    • überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind,
    • sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird,
    • nach den Erfordernissen der Raumordnung für Erholung vorgesehen sind,
    • der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird und
    • besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern.
  2. Naturparke sollen auch der Bildung für nachhaltige Entwicklung dienen.
  3. Naturparke sollen entsprechend ihren in Absatz 1 beschriebenen Zwecken unter Beachtung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege geplant, gegliedert, erschlossen und weiterentwickelt werden.
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